Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit besteht die Aufgabe der Berufsgenossenschaft darin, den Versicherten umfassend und kompetent zu betreuen. Dazu gehört medizinische Betreuung ebenso wie Wiedereingliederungsmaßnahmen, Umschulungen und Weiterbildungen sowie weitere Hilfen (medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation). Außerdem leistet die BG finanzielle Entschädigungen für den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen. Dies beruht auf dem Grundsatz „Alles aus einer Hand“.