Ein Oberkirchenrat im Kirchenkreis führt in seinem Kirchenkreis die Amtsbezeichnung Regionalbischof. Er ist Mitglied des Landeskirchenrates. Der Landeskirchenrat ist eines der vier kirchenleitenden Organe der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern neben der Landessynode, dem Landessynodalausschuss und dem Landesbischof. Der Regionalbischof vertritt den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit. Er ist wichtiger Gesprächspartner für die Pfarrerinnen und Pfarrer, Dekaninnen und Dekane sowie Ansprechpartner für die Kirchengemeinden in seinem Kirchenkreis. Er hält Kontakt zu Vertretern anderer Kirchen, Konfessionen und Religionen, zu staatlichen Institutionen, Parteien, Verbänden und Medien. Zu seinen Hauptaufgaben gehören Ordinationen von jungen Pfarrerinnen und Pfarrern, Stellenbesetzungen, Gottesdienste und Gemeindebesuche anlässlich von Jubiläen und Einweihungen.